Rechtsprechung
SG Mainz, 27.11.2015 - S 15 R 389/13 |
Kurzfassungen/Presse (7)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Einnahmen aus dem Betrieb einer Solaranlage sind auf Altersrente anzurechnen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Einnahmen aus dem Betrieb einer Solaranlage sind auf Altersrente anzurechnen
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Anrechnung der Einnahmen aus dem Betrieb einer Solaranlage
- derenergieblog.de (Kurzinformation)
Einnahmen aus dem Betrieb einer Solaranlage sind auf Altersrente anzurechnen
- ecovis.com (Kurzinformation)
Einnahmen aus dem Betrieb einer Solaranlage sind auf Altersrente anzurechnen
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Einnahmen aus dem Betrieb einer Solaranlage sind auf Altersrente anzurechnen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Rentenversicherung: Einnahmen aus dem Betrieb einer Solaranlage sind auf Altersrente anzurechnen - Einnahmen aus dem Betrieb einer Solaranlage stellen im Sinne des Rentenrechts Arbeitseinkommen dar
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 56/02 R
Einkommensanrechnung auf Rente wegen Todes - Arbeitseinkommen - Einkünfte eines …
Auszug aus SG Mainz, 27.11.2015 - S 15 R 389/13
Ausreichend für die Annahme eines Arbeitseinkommens in diesem Sinne ist die unternehmerische Stellung, welche die Einkünfte vermittelt (vgl BSG, Urteil vom 25.02.2004 - B 5 RJ 56/02 R). - BSG, 07.10.2004 - B 13 RJ 13/04 R
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinzuverdienst - Anrechnung von …
Auszug aus SG Mainz, 27.11.2015 - S 15 R 389/13
Es besteht im Rahmen dieser Vorschrift eine volle Parallelität von Einkommensteuerrecht und Sozialversicherungsrecht sowohl bei der Zuordnung von Arbeitseinkommen als auch bei der Höhe des Arbeitseinkommens, so dass Nachprüfungen des Sozialversicherungsträgers in diesem Bereich entfallen (vgl BSG SozR 42400 § 15 Nr. 2; Gürtner in: KassKomm SGB IV § 34 Rdnr 17). - BSG, 22.09.1999 - B 5 RJ 54/98 R
Feststellung des anrechenbaren Arbeitseinkommens aus selbständiger Tätigkeit - …
Auszug aus SG Mainz, 27.11.2015 - S 15 R 389/13
Aus anderen Quellen stammende Einkommen zählen nicht zum Arbeitseinkommen in diesem Sinne (vgl BSG SozR 3-2600 § 34 Nr. 2).